Die Hirzbacher Kapelle. Ein würdiger Raum für Ihre standesamtliche Trauung.

Für heiratswillige Paare steht die Kapelle für standesamtliche Trauungen zur Verfügung. Herr Peter Heinz, Standesbeamter der Gemeinde Hammersbach, kommt auch an Wochenenden für Sie in die Hirzbacher Kapelle, um dort die Besiegelung Ihrer Eheschließung vorzunehmen.

Die Kapelle steht Ihnen jederzeit zur Besichtigung offen und kann teilweise schon am Tag vor der Trauung nach eigenen Wünschen geschmückt oder gestaltet werden. Zum Beispiel so.  Aber natürlich ganz nach Ihrem Geschmack! 

Vielleicht möchten sie auf unserer Hochzeitsbank Platz nehmen? Sie steht in selbstverständlich zur Vefügung.

Sie können die Kapelle nach Rücksprache mit Herrn Peter Heinz, Gemeindeverwaltung Hammersbach (Tel. 06185-1800-10), buchen.

Die Kostenpauschale für die Nutzung beträgt € 150 und beinhaltet eine zweistündige Aufenthaltszeit auf dem Kapellengelände. Mit dieser Nutzungsentschädigung helfen Sie dem Förderverein Hirzbacher Kapelle e. V. , die laufenden Erhaltungsaufwendungen der Kapelle tragen zu können. Und Sie unterstützen das kleine, aber feine Kulturprogramm (Konzerte, Kunstausstellungen, Vorträge), mit dem die Kapelle inzwischen regionale Bekanntheit erlangt hat. Spenden sind jederzeit willkommen. Die Kostenpauschale ist durch das Brautpaar im Voraus auf das Konto des Vereins bei:

VR-Bank Main-Kinzig-Büdingen

IBAN DE12 5066 1639 0002 1313 31

BIC GENODEF1LSR

zu überweisen. Erst nach Eingang der Kostenpauschale ist die Buchung fest.


Mit der Buchung akzeptieren Sie gleichzeitig die Hausordnung:

  1. Sie sind Gast auf einem Privatgrundstück. Der Förderverein und der Eigentümer kümmern sich darum, dass die Kapelle von Ihnen genutzt werden kann. Dementsprechend achten Sie bitte darauf, dass Sie die Kapelle so hinterlassen, wie Sie sie vorgefunden haben.
  2. Das Kapellengrundstück ist raucherfreie Zone. Bitte teilen Sie allen Ihren Gästen mit, dass nicht geraucht werden soll.
  3. Bitte bringen Sie zu Ihrer Trauung keine Tiere mit. Teilen Sie das bitte rechtzeitig auch Ihren Gästen mit.
  4. Bitte schonen Sie das große Bild an der linken Wand. Lehnen Sie sich nicht an und entfernen Sie nicht die Holzstange, die für den nötigen Abstand sorgt.
  5. Bitte verwenden Sie auf keinen Fall Konfetti, künstliche Rosenblätter o. ä. aus Kunststoff oder Papier. Das spart uns allen viel Zeit beim Aufsammeln. Wäre es nicht auch ganz schön mit Blumen? Zuwiderhandeln zieht eine pauschale Sammelgebühr von € 100 nach sich, die im Anschluss an die Hochzeit in Rechnung gestellt wird.
  6. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Hochzeits-Dekoration Kerzen verwenden, sorgen Sie bitte für entsprechende Untersetzer und Kerzenständer, denn von unseren Bodenfliesen ist Kerzenwachs nur sehr schwer zu entfernen. Falls wir die Rückstände professionell entfernen lassen müssen, werden wir Ihnen das in Rechnung stellen.
  7. Die Kapelle und deren unmittelbare Umgebung eignen sich nicht für laute Disco-Musik. Deshalb bitten wie Sie, die Beschallung mit Lautsprechern zu unterlassen.
  8. Bitte sagen Sie Ihren Gästen, dass innerhalb des Weilers Hirzbacher Höfe nicht gehupt werden sollte. Denn auch in Zukunft sollen weitere Brautpaare und die Anwohner sich darüber freuen dürfen, dass in der Kapelle geheiratet wird.
  9. Die Autos der Gäste sollten bitte auf dem Parkplatz hinter der Kapelle abgestellt werden. Man kommt dorthin, indem man am westlichen Ende des Weilers Hirzbach links einbiegt. Beachten Sie einfach die Beschilderung.
  10. Die Hirzbacher Höfe sind ein landwirtschaftlich geprägter Ort. Ist es einmal nicht möglich, dass alle Gäste auf dem Kapellenparkplatz parken können, müssten die Gäste ihre Autos entlang der Straße so parken, dass auch landwirtschaftliche Maschinen noch vorbeifahren können.
  11. Auf dem Kapellengrundstück befinden sich mehrere ungesicherte Teiche. Bitte sorgen Sie für eine adäquate Kinderbetreuung. Eltern haften bei Betreten des Grundstücks für Ihre Kinder.